Rückwirkend zum 1. Januar 2026 greift die neue E-Auto-Förderung und bringt wieder mehr Bewegung in den Markt, der mit dem abrupten Wegfall des Umweltbonus im Dezember 2023 zu kämpfen hatte. Anträge auf die neue Förderprämie können voraussichtlich ab Mai gestellt werden. Geld soll es für erstmals nach dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Diese Fahrzeugklasse schließt PKW und viele Wohnmobile unter 3,5 Tonnen ein. Dabei ist es unerheblich, ob das neue Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Es muss nur ausschließlich für den privaten Bereich genutzt werden. Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Die Förderung richtet den Fokus auf private Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresgesamteinkommen von bis zu 80 000 Euro. Leben Kinder unter 18 Jahren in dem Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze bei Berücksichtigung von maximal zwei Kindern um zweimal 5000 Euro auf 90 000 Euro. Die Höhe des zu versteuernden Haushaltseinkommens errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Das gilt für verheiratete Paare, eingetragene Lebenspartnerschaften oder die eheähnliche Gemeinschaft gleichermaßen. An die Förderung ist eine Nutzung von minimal drei Jahren gebunden, ansonsten muss sie zurückgezahlt werden.

Die Grundförderung für ein rein batteriebetriebenes Autos beträgt 3000 Euro. Bei zwei Kindern im Haushalt wächst diese um 1000 Euro an. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 65000 Euro, kommen 1000 Euro Sozialbonus obendrauf. Sollte es unter 45000 Euro liegen, kann man sich über weitere 1000 Euro freuen. Das ergibt eine maximale Fördersumme von 6000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden und Autos mit Range Extender (Reichweitenverlängerer, der die Batterie während der Fahr wieder auflädt) liegt der Sockelbetrag bei 1500 Euro. Der Rest wird gleich gehandhabt. Voraussetzung ist jedoch, dass ihre elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt oder ihr CO2-Ausstoß maximal 60g/km beträgt.

Für die Förderung stellt die Bunderegierung insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima und Transformationsfond bereit. Laut Schätzungen soll das Geld bis 2029 für die Förderung von rund 800 000 neuen Elektroautos reichen.

Autor / Autorin: DRY · Foto: ©rostichep-pixabay.com

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